HACCP-Beratung und Laboranalytik
Jetzt anfragenDefinition: Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ist die grundlegende EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene. Sie verpflichtet alle Lebensmittelunternehmer zur Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften und zur Einführung von HACCP-gestützten Verfahren.
Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für:
- Alle Stufen der Lebensmittelkette (außer Primärproduktion)
- Herstellung, Verarbeitung, Vertrieb
- Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung
- Einzelhandel und Transport
Kernforderungen
- HACCP-Konzept oder HACCP-gestützte Verfahren
- Allgemeine Hygieneanforderungen (Anhang II)
- Schulung des Personals
- Rückverfolgbarkeit
- Registrierung/Zulassung der Betriebe
Anhang II – Hygieneanforderungen
- Betriebsstätten und Räumlichkeiten
- Beförderungsmittel
- Ausrüstungen und Geräte
- Lebensmittelabfälle
- Wasserversorgung
- Personalhygiene
Verhältnis zu anderen Verordnungen
Die VO 852/2004 bildet zusammen mit VO 853/2004 (tierische Lebensmittel) und VO 2073/2005 (Mikrobiologische Kriterien) das EU-Hygienepaket.